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Mag. Gerhard Fetsch - Ihre Rechtsanwaltskanzlei für Servitutsrecht und Nachbarrecht in Graz und Umgebung

Servituts- und Nachbarrecht

Das Betreten, Gehen und Fahren über fremden Grund ist im Wegerecht geregelt. Auch das Recht, von einer fremden Quelle Wasser zu beziehen und Wasser über und unter fremden Grund zu leiten sind im so genannten Servitutsrecht, dem Recht der Dienstbarkeiten, gesetzlich festgelegt.

Das Recht der Dienstbarkeiten

Das Servitutsrecht bzw. Nachbarrecht befasst sich mit Streitigkeiten mit Nachbarn über Wegerechte (Servitutsrecht), über fremden Grund und Wasserbezugsrechte.
In dieses juristische Teilgebiet fallen nachbarrechtliche Konflikte unterschiedlicher Art, wie etwa Konflikte aufgrund gemeinsamer Grenzen, Pflanzungen, unzulässige Immissionen (Zuleitungen, Lärm), Störungen des Besitzes (Besitzstörung) und Nichteinhaltung baurechtlicher Bestimmungen.

Doch nicht nur nachbarschaftliche Konflikte, auch Unstimmigkeiten und Streitigkeiten zwischen Mietern und Wohnungseigentümern in Mehrparteienhäusern sind zum Teil im Servituts- und Nachbarrecht geregelt. Hier gilt es allerdings, auch das Wohn- und Mietrecht zu berücksichtigen.

Setzen Sie sich erfolgreich gegen Einwirkungen der Nachbarn zur Wehr!

Grundsätzlich kann sich jeder, der sich durch Immissionen seitens der Nachbarn gestört fühlt, zur Wehr setzen. Dem beeinträchtigten Nachbarn kommen zumeist Unterlassungsansprüche und allenfalls Ansprüche auf Wiederherstellung (bei Beschädigung) sowie Schadenersatzansprüche zu. Daneben hat der Nachbar das Recht auf Einhaltung der Abstände (Grenz- und Gebäudeabstände) nach den landesgesetzlichen Baubestimmungen.

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Rechtsanwalt Mag. Gerhard Fetsch berät sie bei Fragen zum SERVITUTSRECHT bzw. NACHBARRECHT

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