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Kanzlei Mag. Gerhard Fetsch - Ihr Rechtsanwalt für Schadenersatz und Gewährleistung in Graz und Umgebung

Schadenersatz und Gewährleistung

Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht und klären Sie im Detail über Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche auf. Mehr noch: Wir beraten und vertreten Sie in sämtlichen Angelegenheiten des Schadenersatz- und Gewährleistungsrechtes und stehen Ihnen mit all unserem juristischen Fachwissen zur Seite.

Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche

Oft ist es nur ein kleines Unglück, eine kurze Unachtsamkeit, die am Beginn einer Schadenersatzforderung steht. Ob Schmerzensgeld oder Heilungskosten, die vorsätzliche oder fahrlässiger Beschädigung des Körpers sowie von Objekten hat Schadenersatzansprüche zur Folge. Hier sind nicht nur Unfallschäden zu nennen. Auch die Nichteinhaltung von Verträgen, etwa durch Nicht-, Schlecht-, oder Minderleistungen (Lieferungen), kann zu Gewährleistungsansprüchen führen.

Weitere Beispiele für Gewährleistungsansprüche:

  • Kauf von Waren (Schlecht- und Minderlieferung), Wandlung (Rückgabe), Preisminderung, Reparatur oder Austausch

  • Baumängel (Mängel am Bauwerk, Mängel bei Reparaturen etc.)

  • Urlaub (wenn Ihr Urlaub nicht dem Zugesagten oder Erwarteten entsprochen hat)

  • Arzthaftung (Behandlungsfehler, Mängel der Aufklärung)

Ob und in welchem Ausmaß Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche vorliegen, muss individuell und mit Rücksichtnahme auf den konkreten Sachverhalt geklärt werden. Die Beratung und Vertretung umfasst dabei sowohl die Geltendmachung als auch die Abwehr von Ansprüchen aus Schadenersatz, Gewährleistung und Irrtum.

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Rechtsanwalt Mag. Gerhard Fetsch berät sie gerne

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