Rechtsanwalt Mag. Gerhard Fetsch - Ihr Experte für Mietrecht und Wohnrecht in Graz und Umgebung
Mietrecht
Als Experten in Sachen Baurecht sind wir nicht nur ins Sachen Wohnrecht bestens bewandert, sondern verlässliche Ansprechpartner für juristische Fragen rund um die Themen Miete, Pacht und Mietzins.
Wohnen, Mieten und Pachten - wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner
Wir bieten die rechtsanwaltliche Vertretung und Beratung von Mietern und Vermietern, von Maklern sowie von Eigentümern. Ob Miete, Pacht oder Wohnungseigentum, unsere Beratungstätigkeiten werden individuell an die Bedürfnisse und den konkreten juristischen Sachverhalt angepasst. Die anwaltliche Beratung und Vertretung erfolgt sowohl bei der Errichtung von Mietverträgen, Pachtverträgen und Wohnungseigentumsverträgen als auch in Verfahren, die diese Bereiche betreffen. Hierzu zählen etwa Verfahren zur Mietvertragsauflösung (Aufkündigung, Mietzins- und Räumungsklage) sowie die Abwehr von Ansprüchen insbesondere aus Mietverträgen, aber auch Pacht- und Wohnungseigentumsverträgen.
Weitere Leistungen im Überblick:
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Gestaltung von Wohnungseigentumsverträgen
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Beratung von Ehe- und Lebenspartnern im Hinblick auf die Möglichkeiten gemeinsamer Vermögensbildung und Schenkungen
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Streitigkeiten unter den Wohnungseigentümern (etwa: Aufteilung der Betriebskosten, Benützungsregelungen, Verwaltungstätigkeit etc.)
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Gestaltung von Mietverträgen und Pachtverträgen
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Beratung und Durchsetzung von Aufkündigungen von Mietverträgen (Pachtverträgen)
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Mietzins- und Räumungsklagen gegen säumige Mieter
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Vertretung vor den Gerichten und der Schlichtungsstelle (z.B. Graz) in allen miet- und wohnrechtlichen Angelegenheiten zur Durchsetzung wechselseitiger Ansprüche aus dem Bestandsvertrag, wie z.B. Erhaltungs- und Verbesserungsmaßnahmen, Eintrittsrechte, Mietzinsreduktionen etc.
Sie benötigen nähere Informationen zum Mietrecht?
Rechtsanwalt Mag. Gerhard steht ihnen beratend zur Seite
Ob Pachtvertrag oder Schenkungs-Beratung, wir legen Wert darauf, Ihre Interessen zu wahren und Konflikten vorzubeugen. Dennoch treten Unstimmigkeiten zwischen Mieter und Vermieter - vor allem bei der Vertragsauflösung - häufig auf. Hier sind wir darauf bedacht, den Schaden mit Feingefühl und Erfahrung so gering wie möglich zu halten.